Digitales Amt


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GEM2GO APP - Ihr Gemeinde Erinnerungsservice

ID Austria


Die ID Austria ist Ihre persönliche Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Diese ermöglichen es Ihnen Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben. Sie sind der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis im Netz. Mit ID Austria können Bürgerinnen und Bürger, Behördenwege rund um die Uhr, sieben Tage die Woche über das Internet erledigen. 

Wo bekomme ich die ID-Austria?

Eine persönliche Aktivierung der ID Austria ist nach vorheriger Terminvereinbarung, +43 7673 23 55  im Verwaltungszentrum 5+ möglich.  

Mitzubringen:

  • das betreffende Handy 
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein plus Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate - bitte einen Aufnahme-Nachweis vorlegen)

Voraussetzungen

Um die ID Austria zu erhalten und die App Digitales Amt nutzen zu können, muss Ihr Smartphone folgende Voraussetzungen erfüllen:


Sie beantragen in Kürze einen neuen Reisepass oder Personalausweis?       

Sie können gleich die ID Austria dazu erhalten!

Wir als Passbehörde bieten Ihnen an, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt bei der Beantragung Ihres Reise- bzw. Ausweisdokumentes durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten.


Sie können die Registrierung der ID Austria nachträglich mit einem Zweitgerät online fertigstellen, indem Sie eine der hier gelisteten Registrierungsarten nutzen.

Terminvereinbarung
Buchen Sie sich Ihren persönlichen Termin Bürgerservice und vermeiden Sie so Wartezeiten.

>> Termin per E-Mail beantragen
>> Termin telefonisch beantragen: +43 7673 23 56 12
>> Termin persönlich im Verwaltungszentrum 5+ beantragen


Link: Checkliste vor Besuch im Verwaltungszentrum

Link: Systemanforderungen

Weitere Informationen finden Sie hier.

SIE BEANTRAGEN IN KÜRZE EINEN NEUEN REISEPASS/PERSONALAUSWEIS?

Sie können die ID Austria mitbeantragen.

Das Verwaltungszentrum 5+ bietet Ihren Bürgern an, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten.

Hier bitten wir ebensfalls um Terminvereinbarung +43 7673 23 55 12


Digitales Amtsservice (Wahlkarte beantragen, Meldeauskunft, Volksbegehren, Strafregisterauszug, ...)

Digitale Amtswege können Sie direkt mit Ihrer ID Austria und der App „Digitales Amt“ oder über die Website oesterreich.gv.at durchführen und das rund um die Uhr.

200 digitale Anwendungen sind schon dabei und es werden noch mehr. Mit Ihrem digitalen Ausweis können Sie Anwendungen diverser Behörden und auch der Wirtschaft verwenden. Neue Services werden laufend angebunden.

Link: Digitales Amtsservice

Link: oesterreich.gv.at


Jugendtaxi


  • Pitzenberg, Pühret, Rutzenham, Oberndorf

  • Schlatt

Den Jugendlichen zwischen 14 und 26 Jahren der Gemeinde Schlatt stehen Gutscheine im Wert von € 60,00/Jahr zur Verfügung.
Der Selbstbehalt (€ 20,00/Jahr) ist von den Jugendlichen vorab zu bezahlen.


Den Jugendlichen zwischen 14 und 26 Jahren der Gemeinde Schlatt stehen Gutscheine im Wert von € 60,00/Jahr zur Verfügung.
Der Selbstbehalt (€ 20,00/Jahr) ist von den Jugendlichen vorab zu bezahlen.
 

Die Abwicklung funktioniert ganz einfach:

  1. Du hast eine gültige 4youCard
  2. Lade dir die 4youCard-App auf dein Smartphone und verknüpfe sie mit deiner Karte!
  3. Gib uns deine Daten per Onlineformular bekannt oder komm am Gemeindeamt vorbei
  4. Überweise uns den Selbstbehalt an Verwaltungszentrum 5+, AT92 3463 0000 0400 5054
  5. Sobald der Selbstbehalt bei uns eingegangen ist, schalten wir dir deine Gutscheine in deiner App frei

Die Gutscheine können dann täglich zwischen 20 und 6 Uhr eingelöst werden.

Link: teilnehmende Taxiunternehmen 


Bei Beantragung im Verwaltungszentrum - bitte um Terminvereinbarung!

Bitte bringe deine 4youCard und dein Handy mit!

Mehr Infos und Terminvereinbarung unter: Telefon +43 7673 23 56 19 oder neckermann@verwaltungszentrum5plus.at

Diese Gutscheine werden von der Gemeinde und vom Land gefördert (1/3 Jugendlicher - 1/3 Gemeinde - 1/3 Land ).