Beim traditionellen Hochzeitsschießen sind einige Dinge zu beachten. Welche Vorgangsweise einzuhalten ist bzw. ob eine Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zu beantragen ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.
Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat dazu ein Informationsblatt zur rechtlichen Klarstellung verfasst.
Hier ein Auszug, was es unter anderem zu beachten gibt:
- Das Hochzeitsschießen ist bei der örtlich zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion anzukündigen.
- Das Hochzeitsschießen darf ausschließlich am Vorabend einer Hochzeit höchstens in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr sowie am Tag der Hochzeit in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und Trauungsbeginn, sofern nicht andere Zeiten vereinbart werden, durchgeführt werden.
- Erweiterungen dieser Zeiträume (18:00 bis 22:00 Uhr am Vortag; 06:00 Uhr bis Trauungsbeginn am Hochzeitstag) sind nur nach Zustimmung der Gemeinde (dem Bürgermeister) zulässig und sind diese Abänderungen schriftlich zu dokumentieren (Vereinbarung, Vermerke oder Schriftverkehr) und der örtlich zuständigen Polizeiinspektion mitzuteilen.
- Es darf nicht in der unmittelbaren Nähe von Wäldern bei Trockenphasen oder sonst erhöht entzündbarem und brennbarem Umfeld durchgeführt werden.
- Es darf nicht ununterbrochen geschossen werden, sondern sind jeweils max. drei Schussabgaben zulässig und ist eine anschließende Pause von einer halben Stunde einzuhalten.
- Die unmittelbare Nachbarschaft ist vom beabsichtigten Schießen möglichst nachweislich zu verständigen, insbesondere dann, wenn Babys oder Kleinkinder, bzw. kranke oder ältere Menschen in Hörweite wohnhaft sind, oder wenn sich Haustiere oder landwirtschaftliche Nutztiere im Freien oder auf der Weide befinden.
- Das Schießen im verbauten Gebiet (das sind jedenfalls etwa fünf Häuser in einem räumlichen Nahverhältnis zueinander) ist verboten.
- Die Schussrichtung muss von Personenansammlungen, Häuser, Straßen und Wegen weg gerichtet sein.
DOWNLOAD Anmeldeformular & Merkblatt: Anmeldung_Hochzeitsschießen.pdf herunterladen (0.09 MB)
Die Ankündigung des Hochzeitsschießens ist im Verwaltungszentrum 5+ persönlich zu machen.
Wir informieren in weiterer Folge die entsprechende Polizeiinspektion darüber.