Wählerverzeichnisauflage und Selbstauskunft

Veröffentlichungsdatum16.04.2024Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemein
eu wahl

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Europawahl am 9. Juni 2024 nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. 

Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass wahlberechtigte Personen überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind.


Es gibt zwei Möglichkeiten Einsicht zu nehmen:

  • ONLINE mittels qualifizierter elektronischer Signatur ( ID-Austria/E-ID)
    Sie können in diesem Zeitraum (16. April - 25. April 2024) den Status Ihrer Eintragung in ein Wählerverzeichnis hier jederzeit abfragen:  www.bmi.gv.at/selbstauskunft

  • PERSÖNLICH
    Nehmen Sie unter folgenden Zeiten persönlich Einsicht in das Wählerverzeichnis
    Di. 16. April - Do. 25. April  08:00-12:00 Uhr
    Mo. 22. April zusätzlich 12:00-14:00 Uhr
    Kundmachung     


Mehr Informationen zur EU-Wahl:
www.bmi.gv.at/412/EUROPAWAHLEN/